Wichtige Weichenstellungen für die Bundesgemeinschaft
Am Samstag, dem 3. November 2018, fand die diesjährige Mitgliederversammlung der Bundesgemeinschaft für deutsch-niederländische Kulturarbeit im Rahmen unseres 50jährigen Jubiläums im PAN kunstforum niederrhein in Emmerich am Rhein statt. Auf der Tagesordnung standen wichtige Entscheidungen für die Zukunft der Bundesgemeinschaft.
In den letzten Jahren ist die Zahl der Mitglieder der Bundesgemeinschaft sprunghaft gestiegen. Ein Grund ist zweifellos die Neukonzeption der Bundesgemeinschaft als Netzwerk aller Vereine, Institutionen, Projekte und Initiativen, die sich mit den Niederlanden und mit den deutsch-niederländischen Beziehungen beschäftigen. Zentralorgan ist die neue Homepage der Bundesgemeinschaft als gemeinsame Plattform aller Vereinigungen, auf der sie sich präsentieren können. Es ist in der Bundesgemeinschaft von Anfang an ausdrücklich gewollt, dass auch Vereinigungen oder Institutionen Mitglied werden, die sich auch außerhalb des Kulturbetriebes bewegen. Ein beredtes Beispiel dabei ist die Deutsch-Niederländische Juristenkonferenz, die seit vielen Jahren Mitglied in der BDNK ist. Inzwischen sind zahlreiche Vereine aus dem Bereich Wirtschaft und Rechtsprechung Mitglied in der Bundesgemeinschaft: Businessclubs, Wirtschaftsforen, DNHK etc. Aus diesem Grunde liegt es nahe, dem in der Bundesgemeinschaft auch im Namen des Dachverbandes Rechnung zu tragen. Auf Vorschlag des Vorstands hat die Mitgliederversammlung mit großer Mehrheit beschlossen, die Bundesgemeinschaft umzubenennen in Bundesgemeinschaft für deutsch-niederländische Zusammenarbeit (BDNZ).
Die Bundesgemeinschaft war bislang ein nicht-eingetragener Verein mit einer sehr einfachen Satzung. Mitgliedsbeiträge wurden bislang nicht erhoben. Ein Bankkonto gab es daher auch nicht. Die gewachsene Mitgliederzahl und die Tatsache, dass wir für Partner und Sponsoren mit der Neukonzeption der BDNZ wieder mehr im Fokus stehen und damit auch für Zuwendungen zunehmend erneut in Frage kommen, macht es notwendig, die Vereinsform daraufhin anzupassen. Mit der Umwandlung der Bundesgemeinschaft in einen eingetragenen und gemeinnützigen Verein können Zuwendungen – sei es ggf. Mitgliedsbeiträge oder Spenden – von der Steuer abgesetzt werden. Darüber hinaus käme die Bundesgemeinschaft als eingetragener Verein aufgrund ihrer Gemeinnützigkeit dann auch für Zuweisung von Bußgeldbetrage in Betracht. Auf Vorschlag des Vorstands hat die Mitgliederversammlung einstimmig beschlossen, die Bundesgemeinschaft zu einem eingetragenen und gemeinnützigen Verein umzuwandeln.
Nachdem der eingetragene Verein beschlossen worden war, galt es nunmehr, eine neue Satzung des Vereins zu verabschieden. In den letzten Monaten ist eine Satzung für den eingetragenen Verein nach den geltenden Richtlinien erarbeitet und geprüft worden. Nach einer eingehenden Diskussion hat die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstands die Satzung für den neuen einzutragenden Verein mit großer Mehrheit verabschiedet.
Mit der Gründung eines eingetragenen Vereins und der Verabschiedung einer neuen Satzung erschien es dem Vorstand angebracht, nunmehr den Vorstand neu zu wählen. Nicht zuletzt auch deswegen, weil die Vorstandspositionen einer Schriftführerin und eines Schatzmeisters erstmals zu besetzen waren. Die Kandidaten für die beiden Vorstandsposten kommen aus der Gruppe der Beisitzer des alten Vorstands. Es galt daher die beiden freigewordenen Vorstandsposten neu zu besetzen. Unter Vorsitz des Altvorsitzenden Prof. Dr. Manfred Balzer wurde der bisherige Vorstand wiedergewählt. Für die Aufgaben der Schriftführerin und des Schatzmeisters wurden Frau Corinna Endlich (kult Westmünsterland) und Herrn Rainer Frickhöfer (DNG Dortmund) gewählt. Neu im Vorstand sind Frau Ursula Weber-Schiekiera (Mediamixx) und Dr. Tim Mäkelburg (GIQS) als Besitzerin bzw. Beisitzer.
Die Namensänderung und die Umwandlung der Vereinsstruktur bringen u.a. Veränderungen in der Gestaltung und in der inhaltlichen Ausrichtung der Homepage der BDNZ mit sich. Diese werden noch im Laufe des Jahres 2018 vollzogen. Das gilt auch für die dann gültige Webadresse: www.bdnz.eu